Beitragsordnung vom BV Brackwede von 1976 e.V.
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder sowie Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen. Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Die festgesetzten Beiträge werden zum folgenden Geschäftsjahr (Beginn 1. Januar) erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
abgebucht.
Tarif |
Jugend ->18 |
Passiv |
Junioren ->23 |
Ab 24 Aktiv |
Monat |
4,00 € |
6,00 € |
8,00 € |
12,50 € |
Quartal |
12,00 € |
18,00 € |
24,00 € |
37,50 € |
Jahr |
48,00 € |
72,00 € |
96,00 € |
150,00 € |
(4) Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.
(6) Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach den jeweils gültigen Datenschutzgesetzen gespeichert.
Die Beiträge sind bei Überweisung / Dauerauftrag ausschließlich auf die folgende Kontoverbindung zu entrichten:
Kontodaten werden bei Vereinseintritt dem Mitglied bekannt gegeben.
Andere Zahlungsweisen als Überweisung und SEPA-Einzug werden nicht anerkannt.
Die vorliegende Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.02.2022 in Kraft.
Bielefeld, den 21.02.2022